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Neue Entscheidung zum Namensrecht

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am 05.04.2023 eine wichtige Entscheidung zum Namensrecht getroffen: Demnach ist eine Änderung des Familiennamens nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Tatsache allein, dass ein Familienname fremdsprachigen Ursprungs ist oder nicht deutsch klingt, wird nicht als wichtiger Grund angesehen.

Einfache Unzuträglichkeiten sind vielmehr hinzunehmen. Etwaige Benachteiligungen im Alltag, die seit Beginn des Krieges in der Ukraine aufgrund eines russisch klingenden Nachnamens hervorgerufen werden, sollen nach Auffassung des Gerichts nicht allein einen wichtigen Grund darstellen. Seelische Belastungen der Kläger durch die Verwendung des Namens hätten eventuell einen wichtigen Grund darstellen können, waren aber in der Klageschrift nicht dargelegt worden. Bloß abstrakte Gesichtspunkte, wir eine Veränderung der gesellschaftlichen Werte und Einstellungen, reichen daher für die Annahme eines wichtigen Grundes für eine Namensänderung nicht aus. (Verwaltungsgericht Koblenz vom 05.04.2023, Az. 3 K983/22)

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