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Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie neben den allgemeinen familienrechtlichen Sachverhalten wie Scheidung, Ehevertrag, Unterhalt, Umgang und Sorgerecht usw. auch hinsichtlich möglicher familienrechtlicher Fragestellungen im Bereich Betriebsvermögen und / oder Immobilienvermögen.

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Zu meinem Beratungsspektrum zählen insbesondere folgende Bereiche:

 

  • Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft

  • Ehegattenunterhalt / Trennungsunterhalt

  • Kindesunterhalt

  • Versorgungsausgleich

  • Zugewinnausgleich

  • Sorgerechtsregelungen

  • Gestaltung und Überprüfung von Eheverträgen

Familienwandern
Scheidung

Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Darüber hinaus begleite ich Sie durch intensive persönliche Gespräche bei der Vorbereitung und Durchführung der Scheidung; erstelle Scheidungsfolgenvereinbarungen und begleite Sie professionell durch diese häufig nicht ganz einfache Zeit.

Ich prüfe für Sie mögliche Ansprüche auf Trennungs- und nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleichsansprüche und setze diese Forderungen mit Nachdruck durch.

Häufig kann bereits im Vorfeld einer Trennung ein klärendes Gespräch dazu führen, vor der Trennung Fehler zu vermeiden und ohne „Rosenkrieg“ das Scheidungsverfahren zu durchlaufen. Gegebenenfalls ist es sogar möglich, eine einvernehmliche Gesamtlösung für die Parteien zu finden, um damit Streitereien
– häufig auch zu Lasten der Kinder – mit Hilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu umgehen.
Sollte eine entsprechende einvernehmliche Klärung nicht zustande kommen, können Sie meiner nachdrücklichen Unterstützung innerhalb des Scheidungsverfahrens sicher sein.

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Kindesunterhalt, Umgangsregeln, Sorgerecht

Sind Kinder betroffen, stellt sich die Situation häufig ungleich schwieriger und emotionsgeladener dar. In diesem Falle bin ich intensiv bemüht, den Kindern zu ihrem Recht zu verhelfen und zu vermeiden, dass die Konflikte der Eltern über die Kinder ausgetragen werden. Das bedeutet aber auch, dass klare Regelungen des Umgangs zwischen Eltern und Kind sowie des Besuchsrechts getroffen werden.

Bezüglich der Sorge- und Umgangsrechtsregelung und beim Kindesunterhalt werde ich Ihnen daher kompetent zur Seite stehen.

Kindesunterhalt
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